Werbung im Briefkasten – Zustellverbot

Viele kennen das Problem der Zustellung von Werbung und kostenlosen Zeitungen in den eigenen Briefkasten.

Wie dagegen angehen ?
Ganz einfach, ein Zustellverbot ausprechen.

Sollte dann dennoch eine Zustellung erfolgen kann man ganz einfach bei der Polizei Anzeige erstatten oder man gibt es wie ich gleich zum Anwalt. Da ich bald umziehe musste ich feststellen, dass in meinem neuen Briefkasten ( ohne Beschriftung ) schon einiges an Müll eingegangen ist.

Also habe ich erstmal sieben Zustellungsverbote ausgeschrieben.

Werbung im Briefkasten

Wie muss ein Zustellverbot aussehn ?

  • Die Adresse ist natürlich ganz wichtig
  • Ein Verbot für die Zusendung
  • Das Ihr eine Bestätigung für das Zustellverbot erhaltet

Optional könnt ihr noch dazu schreiben, dass ihr aus dem Verteilersystem gelöscht werden wollt und dass Ihr einer Speicherung jeglicher Daten widersprecht.

[ Angaben ohne Gewähr ]

Ich versuche bei Gelegenheit mal eine Vorlage anzufertigen. Diese lass ich von meinem Anwalt dann absegnen.


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Kommentare

5 Antworten zu „Werbung im Briefkasten – Zustellverbot“

  1. Avatar von Michael
    Michael

    damit hab ich nicht so die probleme, mit der werbung hält sich das hier in grenzen!

  2. Avatar von Briefkasten Boy
    Briefkasten Boy

    Ich bin mal gespannt wie sich Deine Geschichte weiter entwickelt. Die Frage der unterbindung von ungewollter Werbung im Briefkasten ist bei unserer Kundschaft ein oft angesprochenes Thema.

  3. Avatar von BIKOBIR
    BIKOBIR

    Es muss zwischen einem WV Webeverweigerung und einem ZV Zustellverbot unterschieden werden. WV Aufkleber muss am Briefkasten kleben, wenn keine Werbung erwünscht wird. Kostenlose Zeitungen zählen jedoch nicht als Werbung, sondern als Verbraucherzeitschrift. Wer diese nicht möchte, der muss gegenüber dem Verteiler ein ZV Zustellverbot aussprechen. Der Verteiler ist verpflichtet, dieses ZV in seine Verteillisten aufzunehmen und zu beachten. Der ZV aussprechende ist nicht verpflichtet, dies an seinem Briefkasten zu vermerken, jedoch er kann es tun. Bei WV Werbeverweigerung muss es am Briefkasten kenntlich gemacht werden.

    Das ist ja noch einfach. Mein Problem ist etwas schwieriger. Ich habe mein Abo für TV Spielfilm vor längerer Zeit gekündigt. Der Verlag reagiert nicht auf meine Kündigung und antwortet nicht auf meine Schreiben und Emails. Er schickt mir aber weiterhin alle 14 Tage die Fernsehzeitung TV Spielfilm. Die Einzugsermächtigung habe ich bereits widerrufen und werde Abbuchungen von meinem Konto umgehend zurück fordern.

    Ich persönlich betrachte die Zusendung als kostenlose Zeitung, da ich die Zusendungen nicht bezahlen werde. Gegen die Zusendung der Zeitung habe ich auch schon ein Zustellverbot ausgesprochen, das natürlich ignoriert wird. Ich prüfe zur Zeit rechtliche Schritte, denn ich weiss, dass bei Nichtbeachtungen von Zustellverboten empfindliche Strafgebühren erhoben werden können. Ich werde von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, um diesem Treiben und ignorantem Verhalten ein Ende zu setzen.

    Hat jemand ebenfalls schlechte Erfahrungen mit TV Spielfilm oder anderen Verlagen? Kennt jemand die Rechtslage in diesem speziellen Fall?

    Ich werde sämtliche Produkte die aus dem Hause Burda kommen verbannen, denn TV Spielfilm ist ein Burda Produkt. Ich finde ein derartiges Verhalten ist eine große Frechheit. Ich kann mich dagegen wehren, jedoch es gibt genügend Leute, die dann hilflos sind. Das muss man sich nicht bieten lassen.

  4. Avatar von reinhard
    reinhard

    leider habe ich auch bei burda ein abbo das ich mehrmals widerrufen habe,aber der verlag stellt sich stur und antwortet nicht,das einzige sind rechnungen und zeitungen die nicht erwünscht sind. was kann man bloss machen um das abbo loszuwerden?

  5. Avatar von Thomas
    Thomas

    Kann eigentlich ein Vermieter für sein Mehrparteienhaus generell ein Zustellverbot aussprechen? Hat meiner anscheinend 1989 getan, so der Verleger einer lokalen Stadtzeitung, die sonst überall einmal in der Woche im Briefkasten zu finden ist. Ich hätte die auch gerne, bekomme sie aber nicht wegen des Zustellverbots.

    Ist das überhaupt legal? Heute noch? Sind ja immerhin schon über 20 Jahre her.

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